1 00:00:30,160 --> 00:00:34,320 Beim Beauftragten der Bundesregierung für 2 00:00:34,480 --> 00:00:38,480 die Belange von Menschen mit Behinderungen 3 00:00:38,640 --> 00:00:45,480 ist eine Schlichtungsstelle 4 00:00:45,653 --> 00:00:52,360 gemäß § 16 BGG eingerichtet worden. 5 00:00:52,520 --> 00:00:55,720 Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen 6 00:00:55,880 --> 00:01:03,040 Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen 7 00:01:03,200 --> 00:01:07,160 des Bundes zu lösen. 8 00:01:07,600 --> 00:01:13,040 Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten 9 00:01:13,200 --> 00:01:20,800 aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. 10 00:01:21,560 --> 00:01:25,960 Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. 11 00:01:26,120 --> 00:01:30,200 Vielmehr ist es das Ziel, gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle 12 00:01:30,360 --> 00:01:37,760 außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. 13 00:01:38,240 --> 00:01:41,360 Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. 14 00:01:41,520 --> 00:01:47,080 Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. 15 00:01:49,960 --> 00:01:53,680 Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie 16 00:01:53,840 --> 00:01:58,280 alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. 17 00:01:58,440 --> 00:02:03,520 Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft 18 00:02:03,680 --> 00:02:09,160 und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. 19 00:02:09,600 --> 00:02:15,520 Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder 20 00:02:15,680 --> 00:02:20,680 in Deutscher Gebärdensprache stellen. 21 00:02:21,840 --> 00:02:27,800 Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse: