1 00:00:07,680 --> 00:00:16,120 Artikel 12 gibt allen Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2 00:00:16,120 --> 00:00:21,320 Das heißt, jeder kann selber entscheiden, welchen Beruf er ergreifen möchte, 3 00:00:21,320 --> 00:00:26,520 welche Ausbildung er absolvieren will oder welches Studium er wählt. 4 00:00:26,520 --> 00:00:32,160 Artikel 12 garantiert aber auch die Freiheit der Berufsausübung. 5 00:00:32,160 --> 00:00:37,840 Wenn ich mich für einen Beruf entschieden habe, kann ich selber entscheiden, wann, wie oft, 6 00:00:37,840 --> 00:00:42,480 wie lange und wo ich diesen Beruf ausüben möchte. 7 00:00:42,480 --> 00:00:47,160 Natürlich gibt es vielfältige gesetzgeberische Einschränkungen. 8 00:00:47,160 --> 00:00:51,720 Man braucht gewisse Qualifikationen, man muss gewisse Regeln beachten 9 00:00:51,720 --> 00:00:55,320 im Sozialrecht, im Steuerrecht, im Wettbewerbsrecht. 10 00:00:55,320 --> 00:00:59,880 Alle diese Beschränkungen müssen aber strikt verhältnismäßig sein 11 00:00:59,880 --> 00:01:04,960 – sie dürfen also nicht über das hinausgehen, was unbedingt notwendig ist. 12 00:01:04,960 --> 00:01:10,440 Damit garantiert uns Artikel 12 die Chance auf finanzielle Unabhängigkeit 13 00:01:10,440 --> 00:01:16,600 und ein selbstbestimmtes Leben, unabhängig von staatlichen Sozialleistungen.