1 00:00:07,680 --> 00:00:11,080 Artikel 9 des Grundgesetzes schützt die Vereinigungsfreiheit, 2 00:00:11,080 --> 00:00:13,360 also die Freiheit, einen Verein zu gründen. 3 00:00:13,360 --> 00:00:15,400 Manche spielen gerne Fußball, 4 00:00:15,400 --> 00:00:18,000 andere mögen Kaninchen oder die Volksmusik. 5 00:00:18,000 --> 00:00:20,120 Manche engagieren sich für den Klimaschutz, 6 00:00:20,120 --> 00:00:22,440 andere für die Integration von Geflüchteten. 7 00:00:22,440 --> 00:00:25,480 Artikel 9 gewährleistet für sie alle das Recht, 8 00:00:25,480 --> 00:00:31,040 nicht nur alleine, sondern auch gemeinsam mit anderen in einem Verein ihr Interesse zu verfolgen 9 00:00:31,040 --> 00:00:33,280 und damit im Zweifel mehr zu erreichen. 10 00:00:33,280 --> 00:00:36,440 Besonders schützt Artikel 9 jene Vereine, 11 00:00:36,440 --> 00:00:39,680 die sich für Veränderungen im Arbeits- und Wirtschaftsleben einsetzen. 12 00:00:39,680 --> 00:00:43,280 Dazu gehören zuvorderst die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. 13 00:00:43,280 --> 00:00:45,080 Sie sollen frei 14 00:00:45,080 --> 00:00:47,840 – und möglichst ohne, dass sich der Staat einmischt – 15 00:00:47,840 --> 00:00:51,000 über die Tarifverträge und die Arbeitsbedingungen verhandeln. 16 00:00:51,000 --> 00:00:55,360 Fast die Hälfte der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist heute Mitglied in einem Verein. 17 00:00:55,360 --> 00:01:00,920 Artikel 9 schützt also einen ganz wesentlichen Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. 18 00:01:00,920 --> 00:01:05,960 Trotzdem gehört die Vereinigungsfreiheit nicht zu den Grundrechten, die oft im Rampenlicht stehen. 19 00:01:05,960 --> 00:01:11,000 In den vergangenen 70 Jahren hat sie häufig mehr oder weniger geräuschlos gewirkt. 20 00:01:11,000 --> 00:01:13,720 Das ist kein Indiz für eine geringe Bedeutung. 21 00:01:13,720 --> 00:01:18,520 Für eine offene und plurale Gesellschaft ist die Vereinigungsfreiheit unverzichtbar.