1 00:00:07,680 --> 00:00:13,000 Artikel 1 des Grundgesetzes erklärt die Menschenwürde für unantastbar 2 00:00:13,000 --> 00:00:19,400 und verpflichtet den Staat, sie zu achten und zu schützen. 3 00:00:19,400 --> 00:00:24,400 Diese Norm kann man eigentlich nur verstehen, wenn man den Hintergrund sieht, 4 00:00:24,400 --> 00:00:29,960 dass in Deutschland 1949 der Nationalsozialismus 5 00:00:29,960 --> 00:00:34,200 noch bekannt war und er überwunden wurde, 6 00:00:34,200 --> 00:00:37,640 dass das Grundgesetz eine neue Ära einleitete. 7 00:00:37,640 --> 00:00:43,480 Schutz und Achtung mussten dann umgesetzt werden ins Recht. 8 00:00:43,480 --> 00:00:46,960 Das hat das Grundgesetz gemacht, 9 00:00:46,960 --> 00:00:51,640 indem der Staat zunächst einmal 10 00:00:51,640 --> 00:00:55,160 die Menschenwürde achten muss, wenn er straft, wenn er Prozesse führt. 11 00:00:55,160 --> 00:00:59,560 Gleichzeitig muss er aber – wenn der Mensch selber tätig wird 12 00:00:59,560 --> 00:01:03,320 und die Menschenwürde des anderen verletzt 13 00:01:03,320 --> 00:01:06,160 – den Verletzten schützen. 14 00:01:06,160 --> 00:01:10,360 Das tut er auch mit dem Strafrecht und dem Prozessrecht.