Wichtige Begriffe kurz erklärt
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Im Wörterbuch erklären wir Ihnen Fach-Begriffe.
Foto: Colourbox
Mit Bund meint man den gesamten Bundes-Staat Deutschland.
Im Unterschied zum Bund gibt es die Bundes-Länder.
Zur Bundes-Ebene gehören zum Beispiel:
- die Bundes-Regierung
- der Bundes-Präsident
- der Bundestag
- der Bundesrat
Im Grundgesetz steht:
Welche Aufgaben hat der Bund?
Welche Aufgaben haben die Bundes-Länder?
Die Bundes-Kanzlerin ist
die Chefin der Bundes-Regierung.
Die Bundes-Kanzlerin bestimmt,
welche Politik in Deutschland gemacht wird.
Sie bestimmt zum Beispiel:
- So soll Deutschland regiert werden.
- Das will die Bundes-Regierung machen.
- Das will die Bundes-Regierung nicht machen.
Die Bundes-Kanzlerin hat die Verantwortung
für die Regierungs-Politik.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Bundes-Länder sind zum Beispiel:
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
Alle Bundes-Länder zusammen
bilden die Bundes-Republik Deutschland.
Jedes Bundes-Land hat eine eigene Landes-Regierung
und eigene Behörden.
Die Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen
gehören zur Bundes-Regierung.
Jeder Bundes-Minister und jede Bundes-Ministerin
hat eigene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Die Familien-Ministerin ist zuständig für
Familien, Kinder und alte Menschen. - Der Verkehrs-Minister ist zuständig für
den Verkehr mit Autos, Flugzeugen oder Schiffen. - Die Umwelt-Ministerin ist zuständig für
den Schutz der Natur und der Umwelt.
Die Bundes-Kanzlerin kann viele Entscheidungen
nicht alleine treffen.
Sie entscheidet deshalb gemeinsam mit
den Bundes-Ministern und Bundes-Ministerinnen.
Der Bundes-Präsident ist
das Oberhaupt von Deutschland.
Man sagt auch:
Er ist das Staats-Oberhaupt.
Der Bundes-Präsident trifft sich oft
mit den Staats-Oberhäuptern von anderen Ländern.
Der Bundes-Präsident vertritt
Deutschland im Ausland.
Im Bundesrat sitzen Politiker und Politikerinnen
aus den 16 Bundes-Ländern.
Man nennt den Bundesrat auch:
Länder-Vertretung.
Wenn der Bundestag ein Gesetz machen will,
muss er auch den Bundesrat fragen.
Durch den Bundesrat
können die Bundes-Länder
bei den Gesetzen mitbestimmen.
Die Bundes-Regierung ist
die Regierung von Deutschland.
Zur Bundes-Regierung gehören:
die Bundes-Kanzlerin und
die Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen.
Der Bundestag ist das Parlament von Deutschland.
Im Bundestag arbeiten viele Politiker und Politikerinnen.
Diese Politiker und Politikerinnen nennt man:
Abgeordnete.
Die Abgeordneten bestimmen zum Beispiel
die Gesetze in Deutschland.
Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Im Grundgesetz stehen Regeln.
Es sind Regeln für den Staat.
Und für das Zusammenleben der Menschen.
Im Grund-Gesetz steht zum Beispiel:
Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
Jeder Mensch ist wertvoll.
Im Grund-Gesetz steht auch:
So funktioniert die Politik in Deutschland.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich
an die Regeln im Grundgesetz halten.
Alle anderen Gesetze müssen
zu dem Grundgesetz passen.
Die Regeln im Grund-Gesetz heißen Artikel.
Das Grundgesetz hat sehr viele Artikel.
Die genaue Zahl ist 146.
Die Grund-Rechte stehen
am Anfang des Grundgesetzes.
Es sind die Artikel 1 bis 19.
Die Grund-Rechte sind besonders wichtig.
Sie gelten für alle Menschen in Deutschland.
Die Grund-Rechte schützen die Menschen.
Die Grund-Rechte regeln:
So sollen die Menschen miteinander umgehen sollen.
Und die Grund-Rechte legen fest:
Diese Rechte haben alle Menschen in Deutschland.
Der Parlamentarische Rat war eine Versammlung.
Er hatte 65 Mitglieder:
61 Männer und 4 Frauen.
Der Parlamentarische Rat hatte die Aufgabe,
das Grundgesetz zu erarbeiten.
Das war in den Jahren 1948 und 1949.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet.
Am 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft.
Das heißt:
Seit diesem Tag gilt das Grundgesetz.
Damit hatte der Parlamentarische Rat seine Aufgabe erfüllt.