Was steht im Grundgesetz?

Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Im Grundgesetz stehen Regeln.
Es sind Regeln für den Staat.
Und für das Zusammenleben der Menschen.  

Ein Bild von zwei Ausgaben des Grundgesetzes, die übereinander liegen.

So sieht das Grundgesetz aus.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Alle Menschen in Deutschland
müssen sich an die Regeln im Grundgesetz halten.
Alle anderen Gesetze müssen
zu dem Grundgesetz passen.


Das Grundgesetz hat 3 Teile:

  1. Eine Einleitung.
    Das Fachwort dafür ist: Präambel.
    Das spricht man: Prä am bel.
    Hier steht: Das Grundgesetz gilt für ganz Deutschland.
  2. Die Grund-Rechte.
    Hier steht: Diese Rechte hat jeder Mensch in Deutschland.
  3. Ein Teil zur Organisation von Deutschland.
    Hier steht: So funktioniert die Politik in Deutschland.

Die Regeln im Grundgesetz heißen Artikel.
Das Grundgesetz hat sehr viele Artikel.
Die genaue Zahl ist 146.

In jedem Artikel gibt es verschiedene Absätze.
Ein Absatz ist ein besonderer Teil in einem Text.
Die Absätze haben Nummern.
Im Grundgesetz schreibt man die Nummern so: (1) (2) (3)

Artikel 1 – 19: die Grund-Rechte

Ein BIld von einer Seite des Grundgesetzes, auf der der erste Artikel zu sehen ist. Ein Finger zeigt auf den ersten Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Die Grund-Rechte stehen am Anfang des Grundgesetzes.

Foto: picture-alliance / dpa

Die ersten 19 Artikel sind besonders wichtig.
Es sind die Grund-Rechte.
Sie gelten für alle Menschen in Deutschland.
Die Grund-Rechte schützen die Menschen.

Die Grund-Rechte regeln:
So sollen die Menschen miteinander umgehen.
Und die Grund-Rechte legen fest:
Diese Rechte haben alle Menschen in Deutschland.

Die Grund-Rechte legen fest,
was der Staat darf.
Und was er nicht darf.
In den Grund-Rechten steht,
wie der Staat mit den Menschen umgehen soll.

Die Grund-Rechte legen auch fest,
was Behörden und Gerichte dürfen.
Und was sie nicht dürfen.

Die ersten drei Grund-Rechte möchten wir Ihnen jetzt erklären.
Wir erklären Ihnen nicht alle Grund-Rechte.
Ganz unten auf der Internet-Seite
finden Sie weitere Informationen.

Artikel 1

In Artikel 1 steht als erster Satz:
Die Würde eines Menschen ist unantastbar.

Würde bedeutet:
Jeder Mensch ist wertvoll.

Jeder Mensch muss gut behandelt werden.
Jeder Mensch muss respektiert werden:

  • egal, ob er arm ist oder reich
  • egal, ob er alt ist oder jung
  • egal, wo er herkommt
  • egal, welche Religion er hat

Unantastbar heißt:
Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen.

Der Staat muss die Würde der Menschen beachten.
Und er muss die Würde der Menschen schützen.

Den gesamten Text von Artikel 1 finden Sie hier.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Artikel 2

In Artikel 2 steht zum Beispiel:
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit.

Das heißt:
Jeder Mensch darf so leben,
wie er möchte.

Zum Beispiel:

  • Jeder darf seine eigene Meinung sagen.
  • Jeder darf Kleidung tragen, die ihm gefällt.
  • Jeder darf entscheiden, wo er wohnen möchte.


Die Freiheit eines Menschen
hat aber auch Grenzen:

  • Niemand darf einen anderen Menschen verletzen.
  • Niemand darf gegen ein Gesetz verstoßen.

Den gesamten Text von Artikel 2 finden Sie hier.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Artikel 3

In Artikel 3 steht:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das heißt:
Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Zum Beispiel:
Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden,

  • weil er aus einem anderen Land kommt,
  • weil er eine andere Religion hat,
  • weil er eine andere Sprache spricht,
  • weil er eine andere Meinung hat.


Zur Gleichheit gehört auch:
Männer und Frauen müssen gleich behandelt werden.
Manchmal werden Frauen benachteiligt.
Zum Beispiel:
Eine Frau macht die gleiche Arbeit wie ein Mann.
Die Frau bekommt dafür aber weniger Geld.

Der Staat muss dafür sorgen,
dass Frauen genauso behandelt werden wie Männer.

Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.

Den gesamten Text von Artikel 3 finden Sie hier.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.

Artikel 20 – 146

In den Artikeln 20 bis 146 steht,
wie unser Staat funktioniert.

Das Grundgesetz legt fest,
welche politischen Ämter es in Deutschland gibt.
Ein politisches Amt ist zum Beispiel
Bundes-Kanzlerin oder Bundes-Präsident.

Das Grundgesetz regelt sehr genau:
Wer ist wofür zuständig?
Welche Rechte und Aufgaben haben zum Beispiel:

  • der Bundes-Präsident
  • die Bundes-Kanzlerin
  • der Bundestag
  • der Bundesrat
  • die Gerichte


Wichtige Entscheidungen darf niemand alleine treffen.
Kein Politiker und keine Politikerin
darf zu viel Macht haben.

Im Grundgesetz stehen auch die Rechte und Aufgaben
der Bundes-Länder.
Bundes-Länder sind zum Beispiel:

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen


Das Grundgesetz legt fest,
wie der Bund und die Bundes-Länder zusammenarbeiten.

Man kann sagen:
Das Grundgesetz ist so etwas wie
eine sehr gute und gerechte „Haus-Ordnung“ für Deutschland.

Den ganzen Text des Grundgesetzes zum Nachlesen gibt es hier.
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.